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Förderung (alt)

An die Besi & Friends-Stiftung können sich Menschen wenden, die durch neurologische Erkrankungen oder Autoimmunerkrankungen in finanzielle Nöte geraten sind und Maßnahmen benötigen, die von den Kassen oder anderen Trägern nicht übernommen werden.
Die Stiftung möchte die "Hilfe zur Selbsthilfe" fördern und unterstützt Betroffene mit Maßnahmen, die ihnen ein möglichst selbstständiges Leben ermöglichen sollen.

Bisherige Förderungen & Beispiele

Stand: Jan 2021


Beispiele von Förderprojekten:




Für finanzielle Zuwendungen durch die Stiftung gelten folgende Richtlinien:

Vergaberichtlinien und Antrag

  • Der Stiftungszweck wird durch die Gewährung von aktiver Unterstützung von Menschen mit neurologische Erkrankungen und Autoimmunerkrankungen, insbesondere durch die Förderung der Mobilität dieser Menschen, verwirklicht (§2 der Satzung).
    Insbesondere durch:

    • Bezahlung von Therapien, die den Stiftungszweck verfolgen und nicht von Krankenkasse oder Rentenversicherung bezahlt werden

    • die Förderung von Hilfsmitteln und Umbauten, die den Bewegungs- und Aktivitätsradius erhöhen

    • die Förderung von Hilfsmitteln und Therapien, die die Selbständigkeit erhöhen

    Ein Rechtsanspruch auf eine Stiftungsleistung besteht nicht.
  • Zuwendungen werden nachrangig zu staatlichen Leistungen vergeben. Der Fördergegenstand muss bereits gegenüber gesetzlichen Kostenträgern (z. B. Jobcenter, Sozialamt, Krankenkasse) vor Antragstellung geltend gemacht worden sein. Die Ablehnung ist dem Antrag beizufügen.

  • Vor einer Entscheidung durch die Stiftung entstandene Kosten werden in der Regel nicht bezuschusst bzw. übernommen.

  • Vergleichbare Anträge bei anderen Einrichtungen müssen offengelegt werden.

  • Die Antragsbewilligung erfolgt schriftlich und enthält Angaben über die Höhe und die Zweckbindung der Zuwendung. Sie kann mit Auflagen verbunden sein.

  • Eine bewilligte Zuwendung der Stiftung wird unmittelbar an den Leistungserbringer/ Auftragnehmer des beantragten Fördergegenstandes ausgezahlt. Eine Auszahlung an den Antragsteller/ die Antragstellerin ist nicht vorgesehen.

  • Neue Anträge eines Antragstellenden werden erst dann bearbeitet, wenn frühere Anträge komplett abgerechnet sind.

  • Im Bemühen um eine faire Verteilung unserer Fördermittel behalten wir uns zudem vor, mehrfache Anträge von identischen Antragstellern innerhalb von 2 Jahren ohne weitere Begründung zurückzuweisen.

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