An die Besi & Friends-Stiftung können sich Menschen wenden, die durch neurologische Erkrankungen oder Autoimmunerkrankungen in finanzielle Nöte geraten sind und Maßnahmen benötigen, die von den Kassen oder anderen Trägern nicht übernommen werden.
Die Stiftung möchte die "Hilfe zur Selbsthilfe" fördern und unterstützt Betroffene mit Maßnahmen, die ihnen ein möglichst selbstständiges Leben ermöglichen sollen.
Die Besi&Friends Stiftung möchte schnell und flexibel helfen. Der persönliche Kontakt zu den Menschen, die wir finanziell bei der „Hilfe zur Selbsthilfe“ unterstützen, ist uns sehr wichtig. Wir freuen uns sehr, dass wir von so vielen Menschen Feedback und Bilder erhalten haben, denen wir Mut machen, den Alltag erleichtern und mehr Lebensqualität und Motivation sich zu bewegen schenken konnten. Darauf sind wir stolz.
Herr Z. aus Niedersachsen konnten wir bei der Finanzierung eines behindertengerechten PKWs unterstützen
Mehr lesenDie Besi & Friends-Stiftung unterstützt Frau M. aus dem ländlichen Landkreis Harburg in Niedersachsen mit einem E-Quad
Mehr lesenFrau S. aus Großefehn im Landkreis Aurich hat die Stiftung mit einem batterielosen Hörgerät unterstützt.
Mehr lesenFrau A. aus Wolfsburg konnten wir bei der Finanzierung des Umbaus ihres Autos auf Handgasbetrieb und dem Erwerb des zugehörigen Führerscheins unterstützen.
Mehr lesenDie Besi & Friends-Stiftung unterstützt mit Förderungen die Mobilität von Betroffenen: Wir freuen uns sehr, dass wir Frau H. aus Berlin ein neues E-Dreirad finanzieren konnten.
Mehr lesenMobilität und Selbstständigkeit erhalten: Frau B. aus Sachsen konnten wir mit einem Rudergerät und der Vermittlung von therapeutischen Maßnahmen unterstützen.
Mehr lesenWir freuen uns sehr, dass wir Familie S. aus Norddeutschland bei der Anschaffung eines rollstuhlgerechten Fahrzeugs unterstützen konnten. Nun können Frau S. und ihr Mann wieder zusammen mobil sein, am Leben teilnehmen und die Familie besuchen.
Mehr lesenRechtzeitig vor Ostern und pünktlich zu den ersten wärmeren Sonnenstrahlen sind das neue E-Mobil und Elektrodreirad bei Frau R. aus der Lüneburger Heide und Frau F. aus der Nähe von Siegburg eingetroffen.
Mehr lesenRegelmäßig kommt die Besi & Friends-Stiftung mit dem Verein "Alle lieben Schmidt" zusammen, um gemeinsam Betroffene zu unterstützen. Hier konnten wir mit einem Deckenlift unterstützen.
Mehr lesenDie kleine Philia und ihre Familie konnten wir bei der Anschaffung eines behindertengerechten Autos unterstützen. Nun steht dem nächsten Zoobesuch nichts mehr im Wege.
Mehr lesenGemeinsam mit den Vereinen "Alle lieben Schmidt" und "Chance zum Leben ALS" hat die Besi & Friends-Stiftung der an ALS erkrankten Anna beim Kauf eines Spezialfahrzeugs unterstützt.
Mehr lesenZusammen mit "ALS - Alle Lieben Schmidt e.V." hat die Besi & Friends-Stiftung die Anschaffung eines behindertengerechtes Autos unterstützt.
Mehr lesenGanz liebe Worte erreichen uns von Thomas: "Hallo Besi & Team, nun ist es endlich soweit und ich kann es noch gar nicht glauben. Doch mit eurer Unterstützung konnte mein Herzenswunsch umgesetzt werden. Ich möchte mich von ganzem Herzen für eure großzügige Spende bedanken."
Mehr lesenDie B&F Stiftung konnte für Gerhard F. ein Ergometer vermitteln, um auch in der kalten Jahreszeit gegen seine Erkrankungen anzukämpfen.
Mehr lesenZusammen mit ALS - Alle lieben Schmidt e.V. hat die Besi & Friends-Stiftung ein rollstuhlgerechtes Fahrzeug bezuschusst, damit Marco und Susanne wieder mobil sind.
Mehr lesenFür finanzielle Zuwendungen durch die Stiftung gelten folgende Richtlinien:
Der Stiftungszweck wird durch die Gewährung von aktiver Unterstützung von Menschen mit neurologische Erkrankungen und Autoimmunerkrankungen, insbesondere durch die Förderung der Mobilität dieser Menschen, verwirklicht (§2 der Satzung).
Insbesondere durch:
Bezahlung von Therapien, die den Stiftungszweck verfolgen und nicht von Krankenkasse oder Rentenversicherung bezahlt werden
die Förderung von Hilfsmitteln und Umbauten, die den Bewegungs- und Aktivitätsradius erhöhen
die Förderung von Hilfsmitteln und Therapien, die die Selbständigkeit erhöhen
Zuwendungen werden nachrangig zu staatlichen Leistungen vergeben. Der Fördergegenstand muss bereits gegenüber gesetzlichen Kostenträgern (z. B. Jobcenter, Sozialamt, Krankenkasse) vor Antragstellung geltend gemacht worden sein. Die Ablehnung ist dem Antrag beizufügen.
Vor einer Entscheidung durch die Stiftung entstandene Kosten werden in der Regel nicht bezuschusst bzw. übernommen.
Vergleichbare Anträge bei anderen Einrichtungen müssen offengelegt werden.
Die Antragsbewilligung erfolgt schriftlich und enthält Angaben über die Höhe und die Zweckbindung der Zuwendung. Sie kann mit Auflagen verbunden sein.
Eine bewilligte Zuwendung der Stiftung wird unmittelbar an den Leistungserbringer/ Auftragnehmer des beantragten Fördergegenstandes ausgezahlt. Eine Auszahlung an den Antragsteller/ die Antragstellerin ist nicht vorgesehen.
Neue Anträge eines Antragstellenden werden erst dann bearbeitet, wenn frühere Anträge komplett abgerechnet sind.
Im Bemühen um eine faire Verteilung unserer Fördermittel behalten wir uns zudem vor, mehrfache Anträge von identischen Antragstellern innerhalb von 2 Jahren ohne weitere Begründung zurückzuweisen.