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Förderung

An die Besi & Friends-Stiftung können sich Menschen wenden, die durch neurologische Erkrankungen oder Autoimmunerkrankungen in finanzielle Nöte geraten sind und Maßnahmen benötigen, die von den Kassen oder anderen Trägern nicht übernommen werden.
Die Stiftung möchte die "Hilfe zur Selbsthilfe" fördern und unterstützt Betroffene mit Maßnahmen, die ihnen ein möglichst selbstständiges Leben ermöglichen sollen.

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Auszug unserer Förderungen

Die Besi&Friends Stiftung möchte schnell und flexibel helfen. Der persönliche Kontakt zu den Menschen, die wir finanziell bei der „Hilfe zur Selbsthilfe“ unterstützen, ist uns sehr wichtig. Wir freuen uns sehr, dass wir von so vielen Menschen Feedback und Bilder erhalten haben, denen wir Mut machen, den Alltag erleichtern und mehr Lebensqualität und Motivation sich zu bewegen schenken konnten. Darauf sind wir stolz.

Anschaffung eines behindertengerechten Autos



Herr Z. aus Niedersachsen konnten wir bei der Finanzierung eines behindertengerechten PKWs unterstützen

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Anschaffung E-Quad



Die Besi & Friends-Stiftung unterstützt Frau M. aus dem ländlichen Landkreis Harburg in Niedersachsen mit einem E-Quad

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Anschaffung batterieloses Hörgerät



Frau S. aus Großefehn im Landkreis Aurich hat die Stiftung mit einem batterielosen Hörgerät unterstützt.

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Unterstützung bei Autoumbau und Führerschein



Frau A. aus Wolfsburg konnten wir bei der Finanzierung des Umbaus ihres Autos auf Handgasbetrieb und dem Erwerb des zugehörigen Führerscheins unterstützen.

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Anschaffung E-Dreirad



Die Besi & Friends-Stiftung unterstützt mit Förderungen die Mobilität von Betroffenen: Wir freuen uns sehr, dass wir Frau H. aus Berlin ein neues E-Dreirad finanzieren konnten.

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Anschaffung Rudergerät



Mobilität und Selbstständigkeit erhalten: Frau B. aus Sachsen konnten wir mit einem Rudergerät und der Vermittlung von therapeutischen Maßnahmen unterstützen.

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Anschaffung eines rollstuhlgerechten Fahrzeugs



Wir freuen uns sehr, dass wir Familie S. aus Norddeutschland bei der Anschaffung eines rollstuhlgerechten Fahrzeugs unterstützen konnten. Nun können Frau S. und ihr Mann wieder zusammen mobil sein, am Leben teilnehmen und die Familie besuchen.

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Anschaffung E-Mobil und Elektrodreirad



Rechtzeitig vor Ostern und pünktlich zu den ersten wärmeren Sonnenstrahlen sind das neue E-Mobil und Elektrodreirad bei Frau R. aus der Lüneburger Heide und Frau F. aus der Nähe von Siegburg eingetroffen.

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Deckenlift für ALS-Patientin



Regelmäßig kommt die Besi & Friends-Stiftung mit dem Verein "Alle lieben Schmidt" zusammen, um gemeinsam Betroffene zu unterstützen. Hier konnten wir mit einem Deckenlift unterstützen.

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Anschaffung eines behindertengerechten Autos



Die kleine Philia und ihre Familie konnten wir bei der Anschaffung eines behindertengerechten Autos unterstützen. Nun steht dem nächsten Zoobesuch nichts mehr im Wege.

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Anschaffung eines behindertengerechten Autos



Gemeinsam mit den Vereinen "Alle lieben Schmidt" und "Chance zum Leben ALS" hat die Besi & Friends-Stiftung der an ALS erkrankten Anna beim Kauf eines Spezialfahrzeugs unterstützt.

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Anschaffung eines behindertengerechten Autos



Zusammen mit "ALS - Alle Lieben Schmidt e.V." hat die Besi & Friends-Stiftung die Anschaffung eines behindertengerechtes Autos unterstützt.

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Anschaffung eines behindertengerechten Autos



Ganz liebe Worte erreichen uns von Thomas: "Hallo Besi & Team, nun ist es endlich soweit und ich kann es noch gar nicht glauben. Doch mit eurer Unterstützung konnte mein Herzenswunsch umgesetzt werden. Ich möchte mich von ganzem Herzen für eure großzügige Spende bedanken."

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Stiftung vermittelt Ergometer



Die B&F Stiftung konnte für Gerhard F. ein Ergometer vermitteln, um auch in der kalten Jahreszeit gegen seine Erkrankungen anzukämpfen.

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Anschaffung eines behindertengerechten Autos



Zusammen mit ALS - Alle lieben Schmidt e.V. hat die Besi & Friends-Stiftung ein rollstuhlgerechtes Fahrzeug bezuschusst, damit Marco und Susanne wieder mobil sind.

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Zahlen & Daten

10
Anzahl Anträge
24.260
Abgerufene/ausgezahlte Fördersumme
in Euro
24
Anzahl Anträge
78.528,38
Bewilligte Förderungssumme
38.461,91
Abgerufene/ausgezahlte Fördersumme
in Euro

*Stand 08/2024, inklusive Förderungen von Anträgen aus 2023, die erst im Jahr 2024 abgerufen wurden

39
Anzahl Anträge
129.593,95
Bewilligte Förderungssumme
107.099,51
Abgerufene/ausgezahlte Fördersumme
in Euro
13
Anzahl Anträge
25.100
Abgerufene/ausgezahlte Fördersumme
in Euro
9
Anzahl Anträge
22.320
Abgerufene/ausgezahlte Fördersumme
in Euro
16
Anzahl Anträge
29.170
Abgerufene/ausgezahlte Fördersumme
in Euro

2024* 2023 2022 2021 2020 2019

Für finanzielle Zuwendungen durch die Stiftung gelten folgende Richtlinien:

Vergaberichtlinien und Antrag

  • Der Stiftungszweck wird durch die Gewährung von aktiver Unterstützung von Menschen mit neurologische Erkrankungen und Autoimmunerkrankungen, insbesondere durch die Förderung der Mobilität dieser Menschen, verwirklicht (§2 der Satzung).
    Insbesondere durch:

    • Bezahlung von Therapien, die den Stiftungszweck verfolgen und nicht von Krankenkasse oder Rentenversicherung bezahlt werden

    • die Förderung von Hilfsmitteln und Umbauten, die den Bewegungs- und Aktivitätsradius erhöhen

    • die Förderung von Hilfsmitteln und Therapien, die die Selbständigkeit erhöhen

    Ein Rechtsanspruch auf eine Stiftungsleistung besteht nicht.
  • Zuwendungen werden nachrangig zu staatlichen Leistungen vergeben. Der Fördergegenstand muss bereits gegenüber gesetzlichen Kostenträgern (z. B. Jobcenter, Sozialamt, Krankenkasse) vor Antragstellung geltend gemacht worden sein. Die Ablehnung ist dem Antrag beizufügen.

  • Vor einer Entscheidung durch die Stiftung entstandene Kosten werden in der Regel nicht bezuschusst bzw. übernommen.

  • Vergleichbare Anträge bei anderen Einrichtungen müssen offengelegt werden.

  • Die Antragsbewilligung erfolgt schriftlich und enthält Angaben über die Höhe und die Zweckbindung der Zuwendung. Sie kann mit Auflagen verbunden sein.

  • Eine bewilligte Zuwendung der Stiftung wird unmittelbar an den Leistungserbringer/ Auftragnehmer des beantragten Fördergegenstandes ausgezahlt. Eine Auszahlung an den Antragsteller/ die Antragstellerin ist nicht vorgesehen.

  • Neue Anträge eines Antragstellenden werden erst dann bearbeitet, wenn frühere Anträge komplett abgerechnet sind.

  • Im Bemühen um eine faire Verteilung unserer Fördermittel behalten wir uns zudem vor, mehrfache Anträge von identischen Antragstellern innerhalb von 2 Jahren ohne weitere Begründung zurückzuweisen.

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